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Coronavirus 2019-nCoV Covid-19 (SARS-CoV-2)
Lausigk liefert Berichte, Fakten, Hochrechnungen und Prognosen.
Aus gegebenem Anlass haben wir nun eine Extra-Seite zum Thema Coronavirus 2019-nCoV Covid-19 erstellt.
Coronavirus ist die geläufige Bezeichnung für das neue Virus aus China. Der offizielle Name lautet Sars-CoV-2. Die daraus entstehende Lungenkrankheit wird als Covid-19 bezeichnet.
Meldungen
In Deutschland wurden bereits zahlreiche Menschen geimpft, obgleich sie noch gar nicht an der Reihe waren. Darunter überwiegend Landräte, Polizisten und Feuerwehrleute. Für Vordrängler werden von Aktivisten Strafen gefordert.
Husum: Im Schlachthof fast 60 Menschen positiv gestestet.
Bund und Länder: In einigen Ländern sollen Schulen im Februar wieder geöffnet werden.
Bevölkerung verunsichert, wegen Halbwahrheiten und Lügen bzgl. Impfstoffe und der Verteilung.
Todesfälle: Die Sterberate bei Corona-Infizierten hat sich verdoppelt. Sie ist von 2,3% auf 5% angestiegen.
Inzidenzwert: Überall in Deutschland sinkt der Inzidenzwert deutlich. Unsere Prognosenmathematikheinis von Lausigk warnen jedoch eindringlich vor frühzeitiger Lockerung.
Paul-Ehrlich Institut meldet: Über 100 Menschen nach Impfung verstorben. Ob die Impfung selbst die Ursache war, wurde nicht bestätigt.
AstraZeneca: Obwohl der Impfstoff in vielen Staaten als umstritten gilt, empfielt die WHO: Weiterimpfen in allen Altersklassen.
- Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig.
Es liegt der Beschluss an, dass der Lockdown bis Ende Februar verlängert wird.
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten alle Bürgerinnen und Bürger dringend, auch in den nächsten drei Wochen alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und soweit möglich zu Hause zu bleiben.
Treffen nur noch mit einer Person erlaubt
- In Erweiterung der bisherigen Beschlüsse werden private Zusammenkünfte im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.
- Betriebskantinen werden geschlossen wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen. Zulässig bleibt die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. Ein Verzehr vor Ort ist untersagt.
- Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten großzügige Home-Office-Möglichkeiten zu schaffen, um bundesweit den Grundsatz „Wir bleiben zuhause" umsetzen zu können.
Bewegungsradius von 15 Kilometern in Hotspots
- In Landkreisen mit einem Inzidenz-Wert von über 200 werden die Länder weitere lokale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ergreifen, insbesondere zur Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort, sofern kein triftiger Grund vorliegt. Tagestouristische Ausflüge stellen explizit keinen triftigen Grund dar.
- Für Alten- und Pflegeheime sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. Hohe Inzidenzen in der älteren Bevölkerung und zahlreiche Ausbrüche in solchen Einrichtungen in den letzten Wochen trotz aller bereits getroffenen Maßnahmen wie der Umsetzung von Hygienekonzepten und der Bereitstellung von Schutzausrüstung haben dies noch einmal verdeutlicht. Mindestens bis die Impfungen mit beiden Impfdosen in den Einrichtungen abgeschlossen sind und die Personen eine entsprechende Immunität aufgebaut haben, kommt den Schnelltests beim Betreten der Einrichtungen eine besondere Bedeutung zu.
Deshalb haben die Länder auf Grundlage des gemeinsamen Beschlusses vom 13. Dezember 2020 eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie für Besucherinnen und Besucher in Regionen mit erhöhter Inzidenz angeordnet. Vielfach fehlen in den Einrichtungen die personellen Kapazitäten, solche Schnelltests vor Ort durchzuführen, obwohl die Abrechnung sowohl der Anschaffung als auch der Testdurchführung über die Testverordnung des Bundes sichergestellt ist. Die Einrichtungen sind in der Verantwortung, eine umfassende Umsetzung der Testanordnung sicherzustellen.
Freiwillige Schnelltest-Helfer gesucht
- Unterstützend werden Bund und Länder aufbauend auf bestehenden Maßnahmen der Länder eine gemeinsame Initiative starten, um Freiwillige vorübergehend zur Durchführung von umfangreichen Schnelltests in die Einrichtungen zu bringen.
Die Hilfsorganisationen in Deutschland haben bereits zugesagt, die entsprechenden Schulungen zu übernehmen. Die kommunalen Spitzenverbände werden dabei koordinieren, um den regionalen Bedarf zu klären und die Bundesagentur für Arbeit wird die Vermittlung unterstützen. Diese Initiative soll auch Einrichtungen der Eingliederungshilfe unterstützen.
- Das Robert-Koch-Institut prüft sorgfältig die Berichte über neue Mutationen mit veränderten Eigenschaften des Virus, etwa in Hinblick auf eine erhöhte Ansteckungsgefahr oder Schwere des Verlaufs in verschiedenen Altersgruppen. Gemeinsames Ziel von Bund und Ländern ist es, den Eintrag von Mutationen mit möglichen pandemieverschärfenden Eigenschaften aus dem Ausland möglichst stark einzudämmen, solche Mutationen in Deutschland durch verstärkte Sequenzierung zu entdecken und deren Ausbreitung durch priorisierte Nachverfolgung und Quarantäne möglichst weitgehend zu begrenzen. Das Bundesministerium der Gesundheit wird auf Basis des 3. Bevölkerungsschutzgesetzes zur verstärkten Sequenzierung eine Verordnung erlassen.
Bei nicht vermeidbaren Einreisen aus Gebieten, in denen solche mutierten Virusvarianten vorkommen, wird die Bundespolizei die Einhaltung der besonderen Einreisebestimmungen verstärkt kontrollieren. Die Länder stellen sicher, dass die Kontrolle der Quarantäne in solchen Fällen ebenfalls verstärkt mit besonderer Priorität wahrgenommen wird, ebenso die Nachverfolgung von Fällen beim Auftreten solcher Virusvarianten in Deutschland.
- In den bisherigen Beschlüssen der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder wurde von einem Impfbeginn in 2021 ausgegangen. Nunmehr war es aufgrund einer frühen Zulassung des Impfstoffes von BioNTech / Pfizer und Bereitstellung der Infrastruktur durch die Länder möglich, bereits am 27. Dezember 2020 in allen Ländern mit dem Impfen zu beginnen. 1,3 Millionen Dosen des Impfstoffes wurden bis Jahresende an die Länder ausgeliefert, knapp 2,7 Millionen weitere Dosen folgen bis zum 1. Februar 2021, so dass bis zu diesem Datum ca. vier Millionen Impfdosen ausgeliefert werden können. Der Bund wird den Ländern auf Grundlage der Herstellermeldungen verlässliche Lieferzeiten übermitteln, um ein abgesichertes Terminmanagement vor Ort zu ermöglichen.
BioNTech nimmt neues Werk für Impfstoff in Betrieb
- Bis spätestens Mitte Februar wird allen Bewohnerinnen und Bewohnern von stationären Pflegeeinrichtungen ein Impfangebot gemacht werden können. Dies ist nicht zuletzt wegen der hohen Fallzahlen und der schweren Verläufe im Bereich dieser Einrichtungen ein wichtiges erstes Zwischenziel der Impfkampagne. Ziel ist es, die anfangs eingeschränkten Produktionskapazitäten in Deutschland zu erhöhen. Dazu unterstützen der Bund und das Land Hessen BioNTech nach Kräften dabei, dass noch im Februar in einem neu eingerichteten Werk in Marburg die Produktion genehmigt und begonnen werden kann. Der Bund wird auch darüber hinaus mit den Herstellern darüber sprechen, wie schnellstmöglich weitere Produktionskapazitäten für Impfstoffe aufgebaut werden können. Im 1. Quartal 2021 ist mit der Zulassung weiterer Impfstoffe und in der Folge mit der Auslieferung weiterer Impfdosen zu rechnen.
Unterricht weiter eingeschränkt
- Der Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen hat höchste Bedeutung für den die Bildung der Kinder und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern. Geschlossene Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen, ausgesetzte Präsenzpflicht bzw. Distanzunterricht in Schulen über einen längeren Zeitraum bleibt nicht ohne negative Folgen für die Bildungsbiographien und die soziale Teilhabe der Kinder und Jugendlichen. Dennoch müssen die von den Ländern ergriffenen Maßnahmen auch in diesem Bereich entsprechend des Beschlusses vom 13. Dezember 2020 bis Ende Januar verlängert werden.
- Angesichts der SARS-CoV2-Pandemie kann der bestehende Anspruch in manchen Fällen nicht ausreichen. Deshalb wird der Bund gesetzlich regeln, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird, weil die Schule oder der Kindergarten bzw. die Klasse oder Gruppe pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt bzw. der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde.
Überbrückungsgeld III soll helfen
- Die Beschränkungsmaßnahmen wurden in allen Bereichen durch umfangreiche finanzielle Hilfsprogramme des Bundes und der Länder begleitet. Durch Abschlagszahlungen wurden bisher über eine Milliarde Euro an Novemberhilfe durch den Bund an Betroffene ausgezahlt. Die vollständige Auszahlung der beantragten Novemberhilfe über die Länder erfolgt spätestens ab dem 10. Januar 2021. Anträge für die Dezemberhilfe können seit Mitte Dezember 2020 gestellt werden, die ersten Abschlagszahlungen erfolgen seit Anfang Januar.
Nunmehr kommt insbesondere der Überbrückungshilfe III des Bundes besondere Bedeutung zu. Dabei wird je nach Umsatzrückgang und Betroffenheit ein bestimmter Prozentsatz der fixen Kosten bis zu einer Höhe von maximal 500.000 Euro pro Monat erstattet. Es werden Abschlagszahlungen möglich gemacht. Erste reguläre Auszahlungen im Rahmen der bis Ende Juni 2021 laufenden Überbrückungshilfe III werden durch die Länder im ersten Quartal 2021 erfolgen. Nachdem der Bund die Voraussetzungen geschaffen hat, werden Bund und Länder die Auszahlungen so schnell wie möglich realisieren.
Mehr Tests bei Einreise
- Für Einreisen aus Risikogebieten nach Deutschland soll zukünftig grundsätzlich neben der bestehenden zehntägigen Quarantänepflicht, die vorzeitig beendet werden kann, sobald ein negatives Testergebnis eines frühestens am fünften Tag der Quarantäne erhobenen Coronatests vorliegt, zusätzlich eine Testpflicht bei Einreise eingeführt werden. Die Testpflicht bei Einreise kann durch das Tesen binnen 48 Stunden vor Anreise oder durch Testen unmittelbar nach Einreise nachgekommen werden. Die Musterquarantäneverordnung wird entsprechend angepasst und von den Ländern in ihren entsprechenden Verordnungen zum 11. Januar 2021 umgesetzt.
Struktur und Eigenschaften
BNT162b2 ist ein nukleosid-modifizierter mRNA-Impfstoff. Es handelt sich um Lipidnanopartikel, welche die mRNA für die Bildung des Spike-Proteins von SARS-CoV-2 enthalten.
Wirkungen
Nach der Verabreichung wird die mRNA von körpereigenen Zellen zum Spike-Protein (S) des Coronavirus translatiert. Dieses verursacht eine Immunantwort und löst die Bildung von Antikörpern aus, welche vor einer Ansteckung schützen.
Indikationen
Für die Vorbeugung von Covid-19 ab einem Alter von 16 Jahren.
Dosierung
Das Arzneimittel wird als intramuskuläre Injektion verabreicht - 0.3 ml. Zwei Impfungen im Abstand von mindestens 3 Wochen sind erforderlich.
Kontra-Indikationen
Überempfindlichkeit
Für die Anwendung während der Schwangerschaft liegen noch keine ausreichenden Daten vor.
Nebenwirkungen (bekannte)
Zu den häufigsten möglichen unerwünschten Wirkungen gehören:
- Schmerzen
- Rötungen und Schwellungen an der Injektionsstelle
- Müdigkeit
- Krankheitsgefühl
- Kopfschmerzen
- Muskelschmerzen
- Gelenkschmerzen
- Fieber
- Schüttelfrost
- Übelkeit
- Lymphknotenschwellung
Bei den Nebenwirkungen handelt es sich um normale Immunreaktionen, welche auch bei anderen Impfstoffen auftreten.
ENDE DES BEIPACKZETTELS
Daten
- Deutschland: 2.394.811 Infektionen
- Anhalt Bitterfeld hat eine Inzidenz-Rate von 65 (Hotspot)
- 58.817 Fälle in Sachsen-Anhalt registriert, 2.307 Tote.
4.252 registrierte Fälle in Anhalt-Bitterfeld (106 Tote).
Nach den bisherigen Impfdurchführungen (3,41 Mio.), ist eine sogenannte Herdenimmunität vor dem 27.09.2023 in Deutschland nicht zu erwarten.
(Letztes Datenupdate am 23.02.2021)
- Info-Telefon im Menü NOTDIENSTE
Informationen
Aktuell ist unklar, ob wir eine Herdenimmunität überhaupt jemals erreichen können. Der Grund hierfür ist die sogenannte Nelly-Mutation. Dies sei eine spezielle Mutation des Coronavirus, bei der Antikörper nicht ausreichend am Virus anhaften können.
Die Problematik liegt darin, dass Personen, die bereits infiziert waren oder geimpft sind, sich mit der südafrikanischen Variante erneut infizieren könnten. Der bisherige Impfstoff soll vor dieser Variante gerade mal einen Schutz von 60 Prozent aufweisen. Die Bevölkerung vor der südafrikanischen Variante B.1.351 zu schützen, hat deshalb oberste Priorität.
Entstehen schnell genug immer wieder neue Mutationen, vor denen Impfungen nicht ausreichend schützen, könnte das Worst-Case-Szenario eintreten.
Ansteckungsgefahr
Der B117-Mutante wird von Experten kritisch betrachtet; die Ansteckungsgefahr ist bei dieser Variante deutlich höher.
Den höchsten Ausstoß von Erregern gibt es beim Niesen und/oder Husten. Die folgende Tabelle für SARS-1 und 2 ist so zu verstehen, dass eine corona-erkrankte Person einen geschlossenen Raum (Luft) betritt, darin hustet, wonach der Raum nicht wieder gelüftet wird; bzw. das in der Tabelle aufgeführte Material berührt oder durch Niesen bzw. Anhusten kontaminiert wurde.
Die jeweilige Halbwertzeit sagt an, nach wieviel Tagen die Ansteckungsgefahr gegen NULL geht. Rechnerisch legen wir eine Restmenge von 0,3 Erregern fest. Laut Expertenmeinung reicht eine Menge von 100 Erregern bereits nicht mehr für eine Infektion aus. Die Tabelle zeigt daher Zeiträume unter Berücksichtigung einer sehr hohen Sicherheitsreserve an.
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Husten |
Niesen |
Atem |
Kontakt |
Luft |
4 |
4 |
3 |
3 |
Edelmetalle |
5 |
5 |
4 |
3 |
Papier |
11 |
11 |
8 |
7 |
Holz |
12 |
12 |
9 |
8 |
Stahl |
16 |
17 |
12 |
11 |
Plastik |
22 |
23 |
16 |
14 |
Glas |
22 |
22 |
16 |
14 |
Beim Husten oder Niesen direkt auf ein Material wurde davon ausgegangen, dass eine Höchstmenge von 200 Mio bzw. 350 Mio Erregern komplett auf der jeweiligen Oberfläche landet.
Ebenfalls wurde davon ausgegangen, dass der Träger eine Umgebungstemperatur von 3°C nicht unterschreitet. Die Werte gehen von Laborbedingungen aus. Es ist erwiesen, dass die Ansteckungsgefahr im Alltag geringer ist. Nach Bekanntgabe durch das RKI soll nach 72 Stunden eine Ansteckungsgefahr an Kunststoff, Kupfer oder Edelmetallen bereits nicht mehr gegeben sein.
Datenquelle der Halbwertzeiten: Firma MedRxiv, Cold Spring Harbor Laboratory
Eine 100%ige Garantie für diese Werte kann selbstverständlich nicht übernommen werden.
Maßnahmen
- Eine Empfehlung von lausigk.de: Alle Vis á vis-Begegnungen weiterhin vermeiden.
Was die Zukunft bringt ist ungewiss. Eine erworbene Immunität kann dauerhaft anhalten - muss aber nicht. So wäre nicht auszuschließen, dass es bei SARS-CoV-2 - wie bei den Erkältungsviren HCoV-OC43 und HCoV-KU1 immer wieder zu neuen Infektionen kommen kann. Die Verläufe wären dann nur milder, weil die Immunnaivität nachlässt.
- Infektionswege: Wie lange sich das Virus auf Metall, Papier oder Kunststoff halten kann, hängt vom zusätzlichen Milieu ab. Auf trockenem Edelstahl überlebt das Virus wenige Tage. Auf Papier offenbar doch länger. Es hängt auch immer davon ab, welche Mengen des Virus vorhanden sind. Genaue Angaben kann man hierzu nicht machen. Wer sicher sein will, wäscht sich nach jedem Kontakt mit Gegenständen gründlich die Hände - 30 Sekunden mit Seife sollte man hierbei einhalten. Das höchste Maß an Sicherheit liefert die Quarantänezeit der weiterobenaufgeführten Tabelle.
Tiefkühlware: Das Virus kann vielleicht -20°C überleben und bleibt infektiös. Daher beim Zubereiten von TK-Kost vor jedem Folgeschritt die Hände gründlich mit Seife waschen.
Wer unterwegs ist, sollte Schutzmaske und Schutzbrille tragen. Das Virus verbreitet sich über Tröpfchen. Hustet eine erkrankte Person, kann das Aerosol sich bis zu 15 Minuten im Nahbereich ausbreiten und über Einatmen oder über die Augen aufgenommen werden. Es ist nicht auszuschließen, dass eine infizierte Person beim Ausatmen und/oder Sprechen geringe Mengen an den Nahbereich abgibt.
Verlässliche Angaben hierzu gibt es derzeit nicht. VORSICHT und ABSTAND ist immer noch die beste Maßnahme. Neben Händewaschen (30 Sek.) gilt Abstand halten, nicht mit den Händen ins Gesicht fassen bzw. Schleimhäute/Mund/Augen berühren.
- Desinfektion: Bestens geeignet sind Mittel, die mehr als 70% Ethanol enthalten. Oberflächen wie Metall und Plastik lassen sich am besten mit Spülmittel säubern. Spülmittel sind extrem fettlösend und daher sehr geeignet um die Hülle des Virus zu knacken.
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